Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der schnurstracks Aktiv GmbH – teamevent.de
1. Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
2. Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. die schriftliche Beauftragung, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Kunde kann uns Aufträge postalisch, per Email oder per Fax erteilen. Der Vertrag gilt als angenommen, sobald uns der vom Auftraggeber unterschriebene Vertrag bzw. die Beauftragung vorliegt.
2.3 Auch wenn wir selbstständige Projektpartner hinzuziehen besteht die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber.
3. Preise
3.1 Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Durchführungstag gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Die Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.
3.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
3.4 Wenn nicht anders angegeben sind vom Auftraggeber je nach Bedarf folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen:
Unterbringung und Verpflegung der schnurstracks Aktiv GmbH-Mitarbeiter/innen. Dabei sind auch Auf- und Abbauzeiten bzw. Vorabendanreisen zu berücksichtigen.
Fahrtkosten der Mitarbeiter/innen in Höhe von € 0,65/km (ggf. Transportkosten von € 0,99/km bei Einsatz eines Transporters bzw. Anhängers).
4. Zahlung und Fälligkeit
4.1 Unser Anspruch auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde.
4.2 Der erste Abschlag i.H.v. 40 % der Gesamtsumme wird unmittelbar nach Vertragsschluss, der zweite Abschlag i.H.v. 60 % der Kosten wird direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Ausnahme sind Fremdleistungen, die bei Fälligkeit sofort zu bezahlen sind. Das genaue Fälligkeitsdatum der Zahlung ist der entsprechenden Rechnung zu entnehmen.
5. Rücktritt und Terminverschiebung durch den Kunden
Bei Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Auftraggeber hat dieser mindestens den folgenden Prozentsatz der vereinbarten Summe zu bezahlen:
ab 90 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 25 %
ab 60 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 40 %
ab 30 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 75 %
ab 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 100 %
Sind schon höhere Kosten angefallen, sind auch diese zu tragen. Bereits geleistete Zahlungen an Dritte werden im Stornofall von uns zu 100% an den Kunden weitergeleitet, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
6. Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers
Der Auftraggeber stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
7. Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen unserer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke unserer Auftragserledigung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Auftraggeber zurückgesandt.
8. Inhalt und Ablauf
8.1 Für die Gestaltung der Dienstleistung sind unsere Mitarbeiter verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Wir führen die vereinbarte Dienstleistung grundsätzlich unabhängig von Witterungs- und geänderten Rahmenbedingungen durch.
Stellen unsere Mitarbeiter während der Durchführung fest, dass Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres fachlichen Ermessensspielraums.
Wir werden den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen oder methodischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen.
Wir können den Erfolg der Veranstaltung nicht garantieren, werden aber nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den Teilnehmer/innen den Erfolg der Veranstaltung anstreben.
8.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung der Veranstaltung eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Teilnehmenden nicht ausgeschlossen werden kann.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
9.2 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
9.3 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
9.4 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
9.5 Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftungssumme beträgt € 5 Mio. bei Personenschäden, € 5 Mio. bei Sachschäden und € 100.000,- für Vermögensschäden.
9.6 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten.
9.7 Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so sind dies Fremdleistungen. Wir haften auch dann nicht, wenn unsere Mitarbeiter an diesen Leistungen teilnehmen.
9.8 Können unsere Mitarbeiter/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihnen nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so sind wir verpflichtet alsbald möglich Ersatzmitarbeiter/innen oder einen Ersatztermin zu benennen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen.
10. Mängelrüge
10.1 Wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
10.2 Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.
10.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden
Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Aumühle örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Stand: März 2023